AGB für Wintercamp

ACHTUNG: Wenn die Camps wegen Corona ausfallen müssen, bekommt jeder angemeldete Teilnehmer 100% der Gebühr zurück! 

Zahlungsbedingung:
Die Anmeldung über unsere Webseite ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Lehrgangsgebühr. Bei Anmeldung wird der Gesamtbetrag der Lehrgangsgebühr fällig und muss sofort per Überweisung bezahlt werden.

Verantwortlichkeit:

Jeder Teilnehmer nimmt auf eigene Gefahr am Wintercamp und den dazugehörigen Lehrgangstagen oder Tourentagen (bei Enduro) teil. Dazu zählen ebenfalls die Kraftfahrzeugeigentümer und -halter sowie Eltern und Betreuungs-/Begleitpersonal. Sie tragen alleinige straf- und zivilrechtliche Verantwortung für alle verursachten Schäden, die durch die von ihnen benutzten Fahrzeuge entstehen. Die An- und Abreise erfolgt auf eigene Gefahr. Der Teilnehmer ist sich der Gefahren vollständig bewusst, die durch die Benutzung der Motocross-Strecke und / oder anderem Gelände entstehen können. Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr für den Streckenzustand und dazugehörige Einrichtungen.

Haftungsverzicht:
Für Personen-, Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden, die der Teilnehmer im Zusammenhang mit der Veranstaltung erleidet, haftet der Veranstalter nur, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Veranstalters beruht. Dies gilt auch für die Haftung von Angestellten, Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters. Der Teilnehmer haftet für durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden an Dritten. Hierunter fallen Sach- und Personenschäden. Diese Vereinbarung wird mit der Abgabe der Anmeldung an den Veranstalter allen Beteiligten gegenüber wirksam. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt, aus Sicherheitsgründen oder von Behörden angeordnete erforderliche Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen oder auch die Veranstaltung abzubrechen, falls dies durch außerordentliche Gründe bedingt ist, ohne irgendwelchen Schadenersatz zu leisten.

Sicherheitsbestimmungen:
Die Teilnehmer verpflichten sich während des gesamten Wintercamps auf dem Motorrad entsprechende Motocross-/Enduroschutzkleidung (Helm, Stiefel, Knieprotektoren, Handschuhe, Brustpanzer) zu tragen. Da das Teilnehmerniveau sehr unterschiedlich sein kann, ist stets auf langsam fahrende Teilnehmer zu achten und Rücksicht auf diese zu nehmen. Jeder Teilnehmer muss sich so verhalten, dass er andere nicht gefährdet. Die eingesetzten Motorräder müssen Eigentum des Teilnehmers oder des Bevollmächtigten und in einwandfreiem Zustand sein. Für alle weiteren Mängel oder Schäden, die während des Wintercamps auftreten, haftet der Lehrgangsleiter nicht.

Rücktritt:
Aufgrund von Wettersituation, zu wenigen Anmeldungen, Krankheit, höherer Gewalt oder Rücktritt des Streckenbetreibers kann der Veranstalter zurücktreten. In diesem Fall wird der Betrag für das betreffende Camp / die betreffende Tour (bei Enduro) an die Teilnehmer zurückerstattet, gutgeschrieben, oder ein Ersatztermin mit den Teilnehmern vereinbart. Bei einem Rücktritt des Veranstalters vor Ort, zum Beispiel aufgrund von Wettersituation, plötzlicher Krankheit des Trainers oder Ähnlichem, wird der Betrag für das Camp anteilig oder komplett gutgeschrieben. Beim Rücktritt eines Teilnehmers bis 28 Tage vor dem ersten Lehrangs-/Tourentag, werden 15% der Lehrgangsgebühr als Bearbeitungsgebühr einbehalten, der Rest wird zurücküberwiesen. Bei einem Rücktritt 28 bis 21 Tage vor dem ersten Lehrgangs-/Tourentag, werden 50% der Lehrgangsgebühr als Bearbeitungsgebühr einbehalten und der Rest zurücküberwiesen. Bei einem späteren Rücktritt oder einem Rücktritt während des Camps / der Tour ist eine Rückerstattung der Lehrgangsgebühr nicht möglich. Diese wird zu 100% fällig und muss auch bei Nichtzahlung bis dahin entrichtet werden! 

Ausschluss:
Sollte ein Teilnehmer die Veranstaltung massiv stören oder den Anweisungen des Lehrgangsleiters nicht Folge leisten, behält der Veranstalter sich vor, den Teilnehmer vom Lehrgangstag oder dem kompletten Wintercamp auszuschließen. Eine Rückzahlung der Wintercamp-Gebühr erfolgt in diesem Falle nicht.

Allgemeines:
Mit der Abgabe der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit den vorstehenden Bedingungen einverstanden. Der Inhalt des Wintercamps wird aufeinander aufgebaut und dient nicht in erster Linie zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten, sondern vielmehr dem Erlernen von Grundtechniken und Fahrzeugbeherrschung. Die Teilnehmer lernen gezielt für ihre Bedürfnisse zu trainieren. Während allen Lehrgangstagen ist den Anweisungen des Trainers Folge zu leisten. Die maximale Teilnehmeranzahl ist unterschiedlich, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmeranzahl behält sich der Lehrgangsleiter vor, das ganze Wintercamp abzusagen.

Minderjährigkeit:
Die Teilnahme von minderjährigen Teilnehmern ist nur dann gestattet, wenn ein Erziehungsberechtigter seine Daten (Name, Vorname, Wohnort, Email, etc.) mit angibt und somit für die Teilnahme des Minderjährigen haftet.
Dieser Erziehungsberechtigte muss vor Ort und vor Beginn des Wintercamps den Haftungsverzicht und die AGB zusätzlich per Unterschrift bestätigen. Hierfür ist ein gültiger Lichtbildausweis zur Verifikation vorzuzeigen.

Wintercamp - Zusatz All inklusive (Motocross)

Verantwortlichkeit:
Jeder Teilnehmer nimmt auf eigene Gefahr am Wintercamp und den dazugehörigen Lehrgangs- und freien Tagen teil. Dazu zählen ebenfalls die Kraftfahrzeugeigentümer und -halter sowie Eltern und Betreuungs-/Begleitpersonal. Sie tragen alleinige straf- und zivilrechtliche Verantwortung für alle verursachten Schäden, die durch die von ihnen benutzten Fahrzeuge entstehen. Die An- und Abreise erfolgt auf eigene Gefahr. Der Teilnehmer ist sich der Gefahren vollständig bewusst, die durch die Benutzung der Motocross-Strecke und anderem Gelände entstehen können. Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr für den Streckenzustand und dazugehörige Einrichtungen.

Haftungsverzicht:
Für Personen-, Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden, die der Teilnehmer im Zusammenhang mit der Veranstaltung erleidet, haftet der Veranstalter nur, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Veranstalters beruht. Dies gilt auch für die Haftung von Angestellten, Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters. Der Teilnehmer haftet für durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden an Dritten. Hierunter fallen Sach- und Personenschäden. Diese Vereinbarung wird mit der Abgabe der Anmeldung an den Veranstalter allen Beteiligten gegenüber wirksam. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt, aus Sicherheitsgründen oder von Behörden angeordnete erforderliche Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen oder auch die Veranstaltung abzubrechen, falls dies durch außerordentliche Gründe bedingt ist, ohne irgendwelchen Schadenersatz zu leisten.

Sicherheitsbestimmungen:
Die Teilnehmer verpflichten sich während des gesamten Wintercamps auf dem Motorrad entsprechende Motocross-Schutzkleidung (Helm, Stiefel, Knieprotektoren, Handschuhe, Brustpanzer) zu tragen. Da das Teilnehmerniveau sehr unterschiedlich sein kann, ist stets auf langsam fahrende Teilnehmer zu achten und Rücksicht auf diese zu nehmen. Jeder Teilnehmer muss sich so verhalten, dass er andere nicht gefährdet. Die eingesetzten Motorräder müssen Eigentum des Teilnehmers oder des Bevollmächtigten und in einwandfreiem Zustand sein. Für alle weiteren Mängel oder Schäden, die während des Wintercamps auftreten, haftet der Lehrgangsleiter nicht.

Rücktritt/Storno:
Aufgrund von Wettersituation, höherer Gewalt oder Rücktritt des Streckenbetreibers und Hotelbesitzers kann der Veranstalter zurücktreten. In diesem Fall wird der Betrag für das betreffende Wintercamp an die Teilnehmer zurückerstattet oder ein Ersatztermin mit den Teilnehmern vereinbart. Der Teilnehmer kann bis 28 Tage vor dem ersten Tag des Aufenthalts im Rahmen des Wintercamps zurücktreten. Er erhält dann den gesamten Betrag zurück. Bei einem späteren Rücktritt bis 14 Tage vor dem ersten Tag des Aufenthalts im Rahmen des Wintercamps erhält der Teilnehmer nur 50% des Gesamtbetrages zurück. Bei einem Rücktritt 14 Tage oder weniger vor dem ersten Tag des Aufenthalts im Rahmen des Wintercamps oder während des Wintercamps ist eine Rückerstattung der Wintercamp-Gebühr nicht möglich.

Ausschluss:
Sollte ein Teilnehmer die Veranstaltung massiv stören, auf andere Teilnehmer und/oder Begleitpersonen keine Rücksicht nehmen, oder den Anweisungen des Lehrgangsleiters nicht Folge leisten, behält der Veranstalter sich vor, den Teilnehmer vom Lehrgangstag oder dem kompletten Wintercamp auszuschließen. Eine Rückzahlung der Wintercamp-Gebühr erfolgt in diesem Falle nicht.

Allgemeines:
Mit der Abgabe der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit den vorstehenden Bedingungen einverstanden. Der Inhalt des Wintercamps wird aufeinander aufgebaut und dient nicht in erster Linie zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten, sondern vielmehr dem Erlernen von Grundtechniken und Fahrzeugbeherrschung. Die Teilnehmer lernen gezielt für ihre Bedürfnisse zu trainieren. Während allen Lehrgangstagen ist den Anweisungen des Trainers Folge zu leisten. Die maximale Teilnehmeranzahl beträgt 15, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmeranzahl von 5 behält sich der Lehrgangsleiter vor, das ganze Wintercamp abzusagen.

Minderjährigkeit:
Die Teilnahme von minderjährigen Teilnehmern ist nur dann gestattet, wenn ein Erziehungsberechtigter seine Daten (Name, Vorname, Wohnort, Email, etc.) mit angibt und somit für die Teilnahme des Minderjährigen haftet.
Dieser Erziehungsberechtigte muss vor Ort und vor Beginn des Wintercamps den Haftungsverzicht und die AGB zusätzlich per Unterschrift bestätigen. Hierfür ist ein gültiger Lichtbildausweis zur Verifikation vorzuzeigen.

An-/Abreise & Shuttleservice:
Der Teilnehmer und seine Begleitperson(en) können an den bekanntgegebenen Anreisetagen am Flughafen Girona – Costa Brava abgeholt und zum Hotel gefahren werden. Am Abreisetag werden sie wieder zum Flughafen zurück gefahren. Diesen Transport nennt der Veranstalter Flughafenshuttle. Der Hin- und Rückflug muss selbst organisiert und selbst gezahlt werden. Hierfür übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung und Verantwortung. Auch für die Fahrt vom Flughafen zum Hotel, vom Hotel zu den Strecken und zurück (Streckenshuttle), sowie vom Hotel wieder zum Flughafen, übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung für Personen- und Sachschäden, es sei denn es handelt sich hierbei um grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

Hotel:
Der Name des 4-Sterne Hotels wird nach gestellter Anfrage bekanntgegeben. Jeder Teilnehmer sowie die Begleitpersonen bestätigen, dass sie sich das Hotel im Internet anschauen werden, sich über die Einrichtung und Lage informieren und mit allem ohne Einwand einverstanden sind. Für eventuell entstehende Probleme oder Unklarheiten im Hotel, haftet der Veranstalter nicht. Für entstandene Schäden durch den Teilnehmer und/oder Begleitperson(en) an der Einrichtung oder am Personal des Hotels, haftet der Teilnehmer/Begleitperson(en) selbst. Es handelt sich jeweils um Zimmer und Frühstück pro Tag, Mittagessen und Abendessen im Hotel sind nicht inklusive. Für das angebotene Frühstück übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung und Verantwortung.

Motorradtransport:
Die Teilnehmer beauftragen den Veranstalter, ihre Motorräder, nach dem Verladen im LKW/Transportfahrzeug in Deutschland, nach Spanien, dort zu den Strecken und am Ende des Wintercamps wieder zum Entladen aus dem LKW/Transportfahrzeug in Deutschland, zu transportieren. Der Besitzer des Motorrads muss dem Veranstalter nach Abgabe/Verladen des Motorrads eine Kopie des Personalausweises und eine Kopie der Rechnung des Motorrads vorlegen, sowie Daten des Motorrads (Rahmennummer) angeben und eine Bestätigung über den Eigentum des Motorrads unterzeichnen. Die Motorräder sind auf ihrer Reise bis zur Rückkehr immer unter Aufsicht oder verschlossen abgestellt. Während Motorräder im LKW/Transportfahrzeug sind, wird der Veranstalter oder Personal diesen nie unbeaufsichtigt lassen. In der Unterkunft des Veranstalters in Spanien wird alles so abgesichert, dass keiner Motorräder aus dem LKW/Transportfahrzeug entwenden kann bzw. werden diese im Haus/Garage doppelt verschlossen sicher untergebracht. Die Unterkunft des Veranstalters befindet sich so weit außerhalb und abgelegen, dass dort keiner was von den Motorrädern mitbekommt und auf die Idee des Diebstahls kommen könnte. Sollten trotz oben aufgeführter Sicherheitsmaßnahmen Schäden an den Motorrädern durch Verkehrsunfälle, s elbst verschuldet oder unverschuldet, durch Diebstähle oder andere nicht grob fahrlässige Handlungen auftreten, haftet der Veranstalter nicht. Der Besitzer des Motorrads gibt dieses dem Veranstalter auf eigene Verantwortung von der Abgabe/Abholung bis zur Abholung/Rückgabe mit.

Bild- & Videorecht:
Der Teilnehmer willigt ein, dass Bild- und Videomaterial von der Veranstaltung vom Veranstalter für Werbezwecke veröffentlicht werden darf. Sollte ein Teilnehmer damit nicht einverstanden sein, muss er dies vor der Veranstaltung dem Veranstalter mitteilen.
Die Veröffentlichung von Bild- und Videomaterial, dass am Veranstaltungstag vom Teilnehmer oder seinen Helfern gemacht wurde, darf nur mit der Erlaubnis des Veranstalters veröffentlicht werden.

Kontakt

Benjamin Meusel
Tannenstraße 22
DE 96317 Kronach

+49 (0) 92 61 . 6 75 10 43
+49 (0) 1 73 . 6 98 51 28


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