AGB für Vereinslehrgänge

Verantwortlichkeit:
Jeder Teilnehmer nimmt auf eigene Gefahr an den Lehrgängen teil. Dazu zählen ebenfalls die Kraftfahrzeugeigentümer und -halter sowie Eltern und Betreuungs-/Begleitpersonal. Sie tragen alleinige straf- und zivilrechtliche Verantwortung für alle verursachten Schäden, die durch die von ihnen benutzten Fahrzeuge entstehen.
Die An- und Abreise erfolgt auf eigene Gefahr.
Der Teilnehmer ist sich der Gefahren vollständig bewusst, die durch die Benutzung der Motocross-Strecke und anderem Gelände entstehen können.
Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr für den Streckenzustand und dazugehörige Einrichtungen.

Haftungsverzicht:
Für Personen-, Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden, die der Teilnehmer im Zusammenhang mit der Veranstaltung erleidet, haftet der Veranstalter nur, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Veranstalters beruht. Dies gilt auch für die Haftung von Angestellten, Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters. Der Teilnehmer haftet für durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden an Dritten. Hierunter fallen Sach- und Personenschäden. Diese Vereinbarung wird mit der Abgabe der Anmeldung an den Veranstalter allen Beteiligten gegenüber wirksam.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt, aus Sicherheitsgründen oder von Behörden angeordnete erforderliche Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen oder auch die Veranstaltung abzubrechen, falls dies durch außerordentliche Gründe bedingt ist, ohne irgendwelchen Schadenersatz zu leisten.

Sicherheitsbestimmungen:
Die Teilnehmer verpflichten sich während des gesamten Trainings auf dem Motorrad entsprechende Motocross-Schutzkleidung (Helm, Stiefel, Knieprotektoren, Handschuhe, Brustpanzer) zu tragen. Da das Teilnehmerniveau sehr unterschiedlich sein kann, ist stets auf langsam fahrende Teilnehmer zu achten und Rücksicht auf diese zu nehmen. Jeder Teilnehmer muss sich so verhalten, dass er andere nicht gefährdet.
Die eingesetzten Motorräder müssen Eigentum des Teilnehmers oder des Bevollmächtigten und in einwandfreiem Zustand sein. Für alle weiteren Mängel oder Schäden, die während des Lehrgangs auftreten, haftet der Lehrgangsleiter nicht.

Rücktritt:
Aufgrund von Wettersituation, höherer Gewalt, Krankheit, oder anderen persönlichen Gründen kann der Veranstalter zurücktreten. In diesem Fall wird der Betrag für den betreffenden Lehrgang an die Teilnehmer zurückerstattet oder ein Ersatztermin mit den Teilnehmern, bzw. dem Verein vereinbart. Bei einem Rücktritt des Veranstalters vor Ort, zum Beispiel aufgrund von Wettersituation, plötzlicher Krankheit des Trainers oder Ähnlichem, wird der Betrag für den Lehrgang anteilig oder komplett gutgeschrieben. Der Verein kann bis 14 Tage vor dem ersten Lehrgangstag zurücktreten. Er erhält dann den gesamten Betrag zurück. Bei einem späteren Rücktritt oder einem Rücktritt während des Lehrgangs ist eine Rückerstattung der Lehrgangsgebühr nicht möglich. Diese wird zu 100% fällig und muss auch bei Nichtzahlung bis dahin entrichtet werden!

Ausschluss:
Sollte ein Teilnehmer die Veranstaltung massiv stören oder den Anweisungen des Lehrgangsleiters nicht Folge leisten, behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer vom Lehrgang auszuschließen.
Eine Rückzahlung der Lehrgangsgebühr erfolgt in diesem Falle nicht.

Allgemeines:
Mit der Abgabe der Anmeldung erklärt sich der Verein mit den vorstehenden Bedingungen einverstanden.
Der Lehrgangsinhalt wird aufeinander aufgebaut und dient nicht in erster Linie zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten, sondern vielmehr dem Erlernen von Grundtechniken und Fahrzeugbeherrschung.
Die Teilnehmer lernen gezielt für ihre Bedürfnisse zu trainieren. Während allen Lehrgängen ist den Anweisungen des Trainers Folge zu leisten.

Bild- & Videorecht:
Der Teilnehmer willigt ein, dass Bild- und Videomaterial von der Veranstaltung vom Veranstalter für Werbezwecke veröffentlicht werden darf. Sollte ein Teilnehmer damit nicht einverstanden sein, muss er dies vor der Veranstaltung dem Veranstalter mitteilen.
Die Veröffentlichung von Bild- und Videomaterial, dass am Veranstaltungstag vom Teilnehmer oder seinen Helfern gemacht wurde, darf nur mit der Erlaubnis des Veranstalters veröffentlicht werden.

Kontakt

Benjamin Meusel
Tannenstraße 22
DE 96317 Kronach

+49 (0) 92 61 . 6 75 10 43
+49 (0) 1 73 . 6 98 51 28


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