AGB für öffentliche Lehrgänge
Zahlungsbedingung:
Die Anmeldung über unsere Webseite ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Lehrgangsgebühr. Bei Anmeldung wird der Gesamtbetrag der Lehrgangsgebühr fällig und muss sofort per Überweisung bezahlt werden.
Verantwortlichkeit:
Jeder Teilnehmer nimmt auf eigene Gefahr an den Lehrgängen teil. Dazu zählen ebenfalls die Kraftfahrzeugeigentümer und -halter sowie Eltern und Betreuungs-/Begleitpersonal. Sie tragen alleinige straf- und zivilrechtliche Verantwortung für alle verursachten Schäden, die durch die von ihnen benutzten Fahrzeuge entstehen. Die An- und Abreise erfolgt auf eigene Gefahr. Der Teilnehmer ist sich der Gefahren vollständig bewusst, die durch die Benutzung der Motocross-Strecke und anderem Gelände entstehen können.Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr für den Streckenzustand und dazugehörige Einrichtungen.
Haftungsverzicht:
Für Personen-, Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden, die der Teilnehmer im Zusammenhang mit der Veranstaltung erleidet, haftet der Veranstalter nur, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Veranstalters beruht. Dies gilt auch für die Haftung von Angestellten, Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters. Der Teilnehmer haftet für durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden an Dritten. Hierunter fallen Sach- und Personenschäden. Diese Vereinbarung wird mit der Abgabe der Anmeldung an den Veranstalter allen Beteiligten gegenüber wirksam. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt, aus Sicherheitsgründen oder von Behörden angeordnete erforderliche Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen oder auch die Veranstaltung abzubrechen, falls dies durch außerordentliche Gründe bedingt ist, ohne irgendwelchen Schadenersatz zu leisten.
Sicherheitsbestimmungen:
Die Teilnehmer verpflichten sich während des gesamten Trainings auf dem Motorrad entsprechende Motocross-Schutzkleidung (Helm, Stiefel, Knieprotektoren, Handschuhe, Brustpanzer) zu tragen. Da das Teilnehmerniveau sehr unterschiedlich sein kann, ist stets auf langsam fahrende Teilnehmer zu achten und Rücksicht auf diese zu nehmen. Jeder Teilnehmer muss sich so verhalten, dass er andere nicht gefährdet. Die eingesetzten Motorräder müssen Eigentum des Teilnehmers oder des Bevollmächtigten und in einwandfreiem Zustand sein. Für alle weiteren Mängel oder Schäden, die während des Lehrgangs auftreten, haftet der Lehrgangsleiter nicht.
Rücktritt:
Aufgrund von Wettersituation, zu wenigen Anmeldungen, Krankheit, höherer Gewalt oder Rücktritt des Streckenbetreibers kann der Veranstalter zurücktreten. In diesem Fall wird der Betrag für den betreffenden Lehrgang gutgeschrieben oder ein Ersatztermin mit den Teilnehmern vereinbart. Bei einem Rücktritt des Veranstalters vor Ort, zum Beispiel aufgrund von Wettersituation, plötzlicher Krankheit des Trainers oder Ähnlichem, wird der Betrag für den Lehrgang anteilig oder komplett gutgeschrieben. Beim Rücktritt eines Teilnehmers (egal aus welchem Grund) bis 21 Tage vor dem ersten Lehrangstag, werden 15% der Lehrgangsgebühr als Bearbeitungsgebühr einbehalten, der Rest wird zurücküberwiesen. Bei einem Rücktritt 21 bis 14 Tage vor dem ersten Lehrgangstag, werden 50% der Lehrgangsgebühr als Bearbeitungsgebühr einbehalten und der Rest zurücküberwiesen. Bei einem späteren Rücktritt oder einem Rücktritt während des Lehrgangs ist eine Rückerstattung der Lehrgangsgebühr nicht möglich. Diese wird zu 100% fällig und muss auch bei Nichtzahlung bis dahin entrichtet werden!
Ausschluss:
Sollte ein Teilnehmer die Veranstaltung massiv stören oder den Anweisungen des Lehrgangsleiters nicht Folge leisten, behält der Veranstalter sich vor, den Teilnehmer vom Lehrgang auszuschließen. Eine Rückzahlung der Lehrgangsgebühr erfolgt in diesem Falle nicht.
Allgemeines:
Mit der Abgabe der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit den vorstehenden Bedingungen einverstanden. Der Lehrgangsinhalt wird aufeinander aufgebaut und dient nicht in erster Linie zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten, sondern vielmehr dem Erlernen von Grundtechniken und Fahrzeugbeherrschung. Die Teilnehmer lernen gezielt für ihre Bedürfnisse zu trainieren. Während allen Lehrgängen ist den Anweisungen des Trainers Folge zu leisten. Die maximale Teilnehmeranzahl beträgt 15, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmeranzahl von 10 behält sich der Lehrgangsleiter vor, den Lehrgang abzusagen.
Minderjährigkeit:
Die Teilnahme von minderjährigen Teilnehmern ist nur dann gestattet, wenn ein Erziehungsberechtigter seine Daten (Name, Vorname, Wohnort, Email, etc.) mit angibt und somit für die Teilnahme des Minderjährigen haftet.
Dieser Erziehungsberechtigte muss vor Ort und vor Beginn des Trainings den Haftungsverzicht und die AGB zusätzlich per Unterschrift bestätigen. Hierfür ist ein gültiger Lichtbildausweis zur Verifikation vorzuzeigen.
Bild- & Videorecht:
Der Teilnehmer willigt ein, dass Bild- und Videomaterial von der Veranstaltung vom Veranstalter für Werbezwecke veröffentlicht werden darf. Sollte ein Teilnehmer damit nicht einverstanden sein, muss er dies vor der Veranstaltung dem Veranstalter mitteilen.
Die Veröffentlichung von Bild- und Videomaterial, dass am Veranstaltungstag vom Teilnehmer oder seinen Helfern gemacht wurde, darf nur mit der Erlaubnis des Veranstalters veröffentlicht werden.
Die Anmeldung über unsere Webseite ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Lehrgangsgebühr. Bei Anmeldung wird der Gesamtbetrag der Lehrgangsgebühr fällig und muss sofort per Überweisung bezahlt werden.
Verantwortlichkeit:
Jeder Teilnehmer nimmt auf eigene Gefahr an den Lehrgängen teil. Dazu zählen ebenfalls die Kraftfahrzeugeigentümer und -halter sowie Eltern und Betreuungs-/Begleitpersonal. Sie tragen alleinige straf- und zivilrechtliche Verantwortung für alle verursachten Schäden, die durch die von ihnen benutzten Fahrzeuge entstehen. Die An- und Abreise erfolgt auf eigene Gefahr. Der Teilnehmer ist sich der Gefahren vollständig bewusst, die durch die Benutzung der Motocross-Strecke und anderem Gelände entstehen können.Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr für den Streckenzustand und dazugehörige Einrichtungen.
Haftungsverzicht:
Für Personen-, Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden, die der Teilnehmer im Zusammenhang mit der Veranstaltung erleidet, haftet der Veranstalter nur, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Veranstalters beruht. Dies gilt auch für die Haftung von Angestellten, Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters. Der Teilnehmer haftet für durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden an Dritten. Hierunter fallen Sach- und Personenschäden. Diese Vereinbarung wird mit der Abgabe der Anmeldung an den Veranstalter allen Beteiligten gegenüber wirksam. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt, aus Sicherheitsgründen oder von Behörden angeordnete erforderliche Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen oder auch die Veranstaltung abzubrechen, falls dies durch außerordentliche Gründe bedingt ist, ohne irgendwelchen Schadenersatz zu leisten.
Sicherheitsbestimmungen:
Die Teilnehmer verpflichten sich während des gesamten Trainings auf dem Motorrad entsprechende Motocross-Schutzkleidung (Helm, Stiefel, Knieprotektoren, Handschuhe, Brustpanzer) zu tragen. Da das Teilnehmerniveau sehr unterschiedlich sein kann, ist stets auf langsam fahrende Teilnehmer zu achten und Rücksicht auf diese zu nehmen. Jeder Teilnehmer muss sich so verhalten, dass er andere nicht gefährdet. Die eingesetzten Motorräder müssen Eigentum des Teilnehmers oder des Bevollmächtigten und in einwandfreiem Zustand sein. Für alle weiteren Mängel oder Schäden, die während des Lehrgangs auftreten, haftet der Lehrgangsleiter nicht.
Rücktritt:
Aufgrund von Wettersituation, zu wenigen Anmeldungen, Krankheit, höherer Gewalt oder Rücktritt des Streckenbetreibers kann der Veranstalter zurücktreten. In diesem Fall wird der Betrag für den betreffenden Lehrgang gutgeschrieben oder ein Ersatztermin mit den Teilnehmern vereinbart. Bei einem Rücktritt des Veranstalters vor Ort, zum Beispiel aufgrund von Wettersituation, plötzlicher Krankheit des Trainers oder Ähnlichem, wird der Betrag für den Lehrgang anteilig oder komplett gutgeschrieben. Beim Rücktritt eines Teilnehmers (egal aus welchem Grund) bis 21 Tage vor dem ersten Lehrangstag, werden 15% der Lehrgangsgebühr als Bearbeitungsgebühr einbehalten, der Rest wird zurücküberwiesen. Bei einem Rücktritt 21 bis 14 Tage vor dem ersten Lehrgangstag, werden 50% der Lehrgangsgebühr als Bearbeitungsgebühr einbehalten und der Rest zurücküberwiesen. Bei einem späteren Rücktritt oder einem Rücktritt während des Lehrgangs ist eine Rückerstattung der Lehrgangsgebühr nicht möglich. Diese wird zu 100% fällig und muss auch bei Nichtzahlung bis dahin entrichtet werden!
Ausschluss:
Sollte ein Teilnehmer die Veranstaltung massiv stören oder den Anweisungen des Lehrgangsleiters nicht Folge leisten, behält der Veranstalter sich vor, den Teilnehmer vom Lehrgang auszuschließen. Eine Rückzahlung der Lehrgangsgebühr erfolgt in diesem Falle nicht.
Allgemeines:
Mit der Abgabe der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit den vorstehenden Bedingungen einverstanden. Der Lehrgangsinhalt wird aufeinander aufgebaut und dient nicht in erster Linie zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten, sondern vielmehr dem Erlernen von Grundtechniken und Fahrzeugbeherrschung. Die Teilnehmer lernen gezielt für ihre Bedürfnisse zu trainieren. Während allen Lehrgängen ist den Anweisungen des Trainers Folge zu leisten. Die maximale Teilnehmeranzahl beträgt 15, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmeranzahl von 10 behält sich der Lehrgangsleiter vor, den Lehrgang abzusagen.
Minderjährigkeit:
Die Teilnahme von minderjährigen Teilnehmern ist nur dann gestattet, wenn ein Erziehungsberechtigter seine Daten (Name, Vorname, Wohnort, Email, etc.) mit angibt und somit für die Teilnahme des Minderjährigen haftet.
Dieser Erziehungsberechtigte muss vor Ort und vor Beginn des Trainings den Haftungsverzicht und die AGB zusätzlich per Unterschrift bestätigen. Hierfür ist ein gültiger Lichtbildausweis zur Verifikation vorzuzeigen.
Bild- & Videorecht:
Der Teilnehmer willigt ein, dass Bild- und Videomaterial von der Veranstaltung vom Veranstalter für Werbezwecke veröffentlicht werden darf. Sollte ein Teilnehmer damit nicht einverstanden sein, muss er dies vor der Veranstaltung dem Veranstalter mitteilen.
Die Veröffentlichung von Bild- und Videomaterial, dass am Veranstaltungstag vom Teilnehmer oder seinen Helfern gemacht wurde, darf nur mit der Erlaubnis des Veranstalters veröffentlicht werden.